Der GKV-Spitzenverband und der VDZI haben Anpassungen einzelner BEL-Positionen zum 01.01.2023 beschlossen, die in der „Änderungsvereinbarung zum Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen Leistungen nach § 88 Abs. 1 SGB V“ veröffentlicht wurden.
Was damit auf sich hat, sehen Sie hier...